Thermografie
Thermografische Anlagen-Prüfung
Pflicht per Gesetz und Vorgabe der Versicherung
Die Pflicht zur thermografischen Prüfung lässt sich aus den DIN VDE Normen ableiten: „Die Betreiber von Anlagen sind dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Anlagen keine Gefahren ausgehen. Diese Verpflichtung entsteht aus der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Regeln.“ Zudem sind auch Schadensversicherer dazu übergegangen, die Pflicht zur Thermografieprüfung in Ihre Vertragsbedingungen aufzunehmen.
Was können Sie tun, um einen reibungslosen Prüfablauf zu unterstützen?
1. Mitarbeiter informieren.
Je besser Ihre Mitarbeiter auf die anstehende Prüfung vorbereitet sind, desto reibungsloser läuft die Zusammenarbeit mit unseren Prüftechnikern. Gerne stellen wir Ihnen ein Informationsschreiben für eine Rundmail oder den Aushang im Betrieb zur Verfügung.
2. Zugänglichkeit gewährleisten.
Mit der Terminankündigung sollte die Bitte an die Mitarbeiter erfolgen, den Weg zu allen Anlagen und Schaltschränken zu ermöglichen.
3. Maschinenstillstände einplanen.
Produktionsbereiche sollten auf kurze Unterbrechungen im Maschineneinsatz vorbereitet sein (abhängig von der Anlage). Selbstverständlich stimmen wir uns mit Ihren Bereichsverantwortlichen zu einer möglichst idealen Reihenfolge für die thermografische Prüfung ab, um die Produktion so wenig wie möglich zu beeinflussen.
Unsere Messtechnik – genauestens kalibriert
Für die Thermografie-Prüfung setzen wir FLIR T530 Wärmebildkamera ein. Alle Geräte in unserem Pool werden kontinuierlich gewartet und sind nachweisbar vorschriftsgemäß kalibriert.
Dokumentation – vorschriftsgemäß und transparent
Zu jeder geprüften Anlage erhalten Sie ein belastbares Prüfdokument mit allen Auffälligkeiten.
Schauen Sie sich hier unsere Musterdokumentation für eine thermografische Prüfung an.