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Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitgeber-Pflicht: Gefährdungsbeurteilungen

Nach TRBS 1111 sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies betrifft alle Unternehmensbereiche, und somit auch die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel. Unsere erfahrenen Mitarbeiter können für die Geräte in den von uns geprüften Unternehmensbereiche aussagekräftige, vorgabengemäße Gefährdungsbeurteilungen erstellen

Fundiertes Know-How - Effiziente Analysen

Dazu übernehmen wir die Bewertung von Faktoren wie dem richtigen Geräteeinsatz, dem Lager- und Standort der Geräte oder der Nutzungsumgebung. Zudem ermitteln wir, bezogen auf die Arbeitsgruppe, wie sehr die Faktoren Rauch, Staub, Schmutz oder Wasser auf die Geräte einwirken.


Sinnvolle Handlungsanweisungen

Neben einer ordnungsgemäßen Dokumentation unserer Einschätzung erhalten Sie nicht zuletzt eine wertvolle Grundlage für die Festlegung von Prüffristen und Wartungs-Intervallen. Hierfür setzen wir ein übersichtliches Ampelsystem zur Bewertung ein, das Ihnen die Priorisierung von Mängelbeseitigung und/oder Prozessoptimierung erleichtert.