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Gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben – zum Durchklicken

Unten stehend finden Sie die wichtigsten Auszüge aus den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Normen.

ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz

Wie der Name bereits beschreibt, hat das Arbeitsschutzgesetz generell „…Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit…“ zum Ziel (§1). In §3 findet sich die Organisationsverantwortung des Arbeitgebers wider, §5 beinhaltet die Grundlage für die Pflicht zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Und §6 regelt die Pflicht zur Dokumentation seiner Gefährdungsbeurteilung, seiner ergriffenen Maßnahmen und sämtlicher Unfälle.


BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung

Dem Arbeitsschutzgesetz untergeordnet bildet die Betriebssicherheitsverordnung die nächste Stufe der gesetzlichen Hierarchie.
Diese behandelt in Abschnitt 2 die „Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“. §3 behandelt konkret die Gefährdungsbeurteilung, und stellt in Punkt 6 klar: „Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält. … . Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können.“

§14 definiert die „Prüfung von Arbeitsmitteln… vor der erstmaligen Verwendung…“.

In Abschnitt 3 finden sich „Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen“, unter anderem in §16 „Wiederkehrende Prüfungen“ und in §17 „Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen“.


TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit

Die TRBS führen die Betriebssicherheitsverordnung weiter und detaillierter aus.
Die TRBS 1111 behandelt dabei die „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“. Sie stellt die Verantwortung des Arbeitgebers für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung heraus und beschreibt, welche Vorkehrungen der Arbeitgeber zu treffen hat, wann eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist, welche Faktoren sie dabei berücksichtigt werden müssen und dass sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden sollte.

Die TRBS 1201 beschäftigt sich mit den „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“. Im Detail geht sie auf die Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen ein in Art, Umfang und Fristen ein. Außerdem macht sie klare Vorgaben zur Durchführung der Prüfung und den nötigen Aufzeichnungen.

Die TRBS 1203 beschreibt die Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen. Sie macht Vorgaben zur Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der vorausgesetzten zeitnahen beruflichen Tätigkeit. Abschnitt 3.3 geht dabei ganz konkret auf Befähigte Personen für den Umgang mit Elektrischen Gefährdungen ein.