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Prüfpflichten

Prüfungen – Ihre gesetzliche Pflicht

Sobald ein Arbeitgeber über Mitarbeiter verfügt, greift per Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Verantwortung für dessen Leib und Leben im Arbeitsumfeld. Auch ohne Mitarbeiter hat ein Unternehmer die Verantwortung für andere Beteiligte wie Kunden/Besucher, Dienstleister wie Handwerker oder Schutzbefohlene wie zum Beispiel Pflegebedürftige in seinen Einrichtungen und muss sicherstellen, dass diese Personen in den Geschäftsräumen oder bei Außenterminen keinen Gefahren ausgesetzt sind, durch nicht-sichere Anlagen oder defekte Geräte.

Gesetz -> Verordnung -> Technische Regeln / Normen

Ausgehend vom ArbSchG finden sich die genauen Vorgaben dann immer detaillierter in der Betriebssicherheitsverordnung und den TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) wieder. Die Vorgaben orientieren sich dabei oft an den in den Branchennormen festgelegten Grenzwerten und Vorgehensweisen. Im Bereich elektrische Betriebssicherheit sind hier beispielsweise die DIN VDE Normen (VDE – Verband der Elektrotechnik) maßgeblich.


Anforderungen der Versicherer

Dazu kommt von Seiten der deutschen Unfallversicherungen ebenfalls die Anforderung, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um Ihre Mitarbeiter und Dritte in Ihrem Betrieb vor Gefahren zu schützen und Unfälle jeglicher Art zu vermeiden – festgehalten in den DGUV Vorschriften. Und den gleichen Anspruch an Ihr Handeln haben natürlich auch Ihre Sachversicherer.